'Echtes Leder'

Was ist genau echtes 'Leder' und was gilt gesetzlich nicht als 'Leder' Lese hier die genaue Definition.

Definitie RAL 061 A1

Als Leder, Echt Leder oder mit einem Ausdruck, der nach der Verkehrsauffassung auf Leder oder auf eine Lederart (Rindbox, Nappa, Nubuk, Saf an usw.) hinweist, darf beim Angebot oder Verkauf nur ein Material bezeichnet werden, das aus der ungespaltenen oder gespaltenen tierischen Haut bzw. dem Fell durch Gerben unter Erhaltung der gewachsenen Fasern in ihrer natürlichen Verflechtung hergestellt ist. 

Bei Leder mit einem Oberflächenüberzug beispielsweise aus Kunststoff, Folie oder Lack darf die aufgebrachte Schicht nicht stärker als 0,15 mm sein. 

Weiterhin gelten die Definitionen der DIN EN 15987 (Ausgabe 2015-07). 

2.2 Narben 

Außenseite des Leders nach Entfernen von Haaren oder Wolle und Epidermis, welche durch eine für die jeweilige Tierart spezifische Haarporenstruktur charakterisiert ist. 

3 Zurichtungsbezogene Qualitätsklassen für Polsterleder im Möbelbereich 

3.1 Anilinleder (naturbelassen) 

Leder, dessen natürliche Narben deutlich und vollständig sichtbar ist, wobei die Zurichtungsdicke eines jeglichen Oberflächenüberzuges mit einer unpigmentierten Zurichtung kleiner oder gleich 0,01 mm ist. 

3.2 Anilinleder veredelt (gebrauchsoptimiert) 

Leder, das mit einer Zurichtung versehen wurde, die minimale Mengen an Pigmenten zur Farbegalisierung enthält, dessen natürlicher Narben noch deutlich sichtbar sind und bei dem die Haarkanäle nicht vollständig mit der Zurichtung verschlossen sind. Die Dicke des Oberflächenüberzugs darf 0,01 mm nicht überschreiten. 

3.3 Semianilinleder 

Leder, das mit einer Zurichtung versehen wurde, die Pigmente in einer so geringen Menge enthält, dass dessen natürliche Narben noch deutlich sichtbar sind. 

3.4 Pigmentiertes Leder 

Leder, dessen natürlicher Narben oder Oberfläche vollständig mit einer Pigmente enthaltenen Zurichtung bedeckt ist. 

 


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